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GB Fachschulen, Qualifizierung und Professionalisierung | Fachschule für Heilpädagogik
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Berufsbegleitend für ErzieherInnen, HeilerziehungspflegerInnen oder auf Antrag eine von der zuständigen Senatsverwaltung als geeignet anerkannte Qualifikation
Abschluss: Staatliche Anerkennung als Heilpädagoge / Heilpädagogin.

Ziel der Ausbildung als Heilpädagoge / Heilpädagogin: Die Ausbildung befähigt die Studierenden insbesondere, Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen heilpädagogisch zu fördern und sie in ihrer sozialen und personalen Integration zu unterstützen.
Die Fachschulausbildung als Heilpädagoge / Heilpädagogin beinhaltet zugleich die Qualifikation zum/zur FacherzieherIn für Integration.

Voraussetzungen zur Aufnahme in der Fachschule zur Ausbildung als HeilpädagogIn: Staatliche Anerkennung als ErzieherIn, HeilerziehungspflegerIn oder andere Berufe, eine mindestens einjährige einschlägige, berufspraktische Tätigkeit  in einer von der zuständigen Senatsverwaltung anerkannten sozial- oder sonderpädgogischen Einrichtung nach Abschluss der o.g. Berufsausbildung, Nachweis über ein bestehendes entsprechendes Arbeitsverhältnis mit mindestens 12 Stunden pro Woche.

Dauer und Struktur: 2 Jahre: 4 Semester theoretische Ausbildung, 16 Stunden Unterricht pro Woche am Freitag und Samstag.

Beginn: Mai und November.

Kontakt und weitere Informationen


Vollzeitstudium für ErzieherInnen, HeilerziehungspflegerInnen oder auf Antrag eine von der zuständigen Senatsverwaltung als geeignet anerkannte Qualifikation
Abschluss: Staatliche Anerkennung als Heilpädagoge / Heilpädagogin

Ziel der Ausbildung als HeilpädagogIn:  Die Ausbildung befähigt die Studierenden insbesondere, Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen heilpädagogisch zu fördern und sie in ihrer sozialen und personalen Integration zu unterstützen.
Die Fachschulausbildung als HeilpädagogIn beinhaltet zugleich die Qualifikation zjm/zur FacherzieherIn für Integration
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Voraussetzungen zur Aufnahme in der Fachschule zur Ausbildung als HeilpädagogIn: Staatliche Anerkennung als ErzieherIn, HeilerziehungspflegerIn oder andere Berufe, eine mindestens einjährige einschlägige, berufspraktische  Tätigkeit in einer von der zuständigen Senatsverwaltung anerkannten sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung nach Abschluss der o.g. Berufsausbildung, Nachweis über eine persönliche und gesundheitliche Eignung.

Dauer und Struktur: 1,5 Jahre; 3 Semester theoretische Ausbildung; 32 Stunden Unterricht pro Woche von Montag bis Freitag;
10-wöchiges Praktikum im 2. Semester.

Beginn: Mai und November.

Kontakt und weitere Informationen