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GB Soziale Räume und Projekte | Clearingstelle - Netzwerke zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz | Profil
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Die Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei arbeitete seit Mai 1994 an den Schnittstellen der Jugendhilfe zur Polizei in Berlin. Die Themen dabei waren vielfältig: z. B. Schuldistanz, Kindeswohlgefährdung oder Jugenddelinquenz. Sie alle haben aber gemeinsam, dass sich meist mehr als die beiden (bisherigen) Hauptzielgruppen der Clearingstelle, nämlich die Jugendhilfe und die Polizei, mit ihnen beschäftigen. Deshalb arbeitete die Clearingstelle seit einigen Jahren in zunehmendem Maße auch an den Berührungspunkten zu den Bereichen Schule und Justiz, um ganzheitliche Lösungsansätze zu ermöglichen. Dies hatte ab Januar 2012 ein erweitertes Konzept und als Resultat daraus auch einen neuen Projektnamen zur Folge: aus der Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei wurde die Clearingstelle – Netzwerke zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz.

Jugendhilfe, Schule, Polizei und Justiz tragen mit ihren spezifischen Aufträgen und Handlungsweisen in unterschiedlichen Ausprägungen zur Prävention von Jugendgewalt und -kriminalität bei. Die Prävention von Jugenddelinquenz als ein handlungsleitendes Prinzip hat in den letzten zwei Jahrzehnten in allen Berufsfeldern deutlich an Gewicht gewonnen. Jeder einzelne Bereich hat Strategien und Lösungswege erarbeitet, die für ihn zum Ziel führen. Alle Berufsbereiche sind mit ihren jeweils spezifischen Handlungsansätzen, Methoden und Selbstverständnissen als Institutionen sozialer Kontrolle anzusehen, an die – abhängig von Faktoren wie der Kriminalitätsfurcht oder der tatsächlichen Entwicklung der Jugendkriminalität – unterschiedlichste Ansprüche gestellt werden.

Bei der Verwirklichung des Vorhabens, Delinquenz von jungen Menschen zu vermindern, gibt es zahlreiche Schnittstellen der einzelnen Berufsbereiche und Institutionen. Eine koordinierte, strukturierte, ressourcen- und kompetenzorientierte Vernetzung mit den richtigen Kooperationspartnern/-innen kann dabei wertvolle und notwendige Unterstützung für jede einzelne Institution leisten. Die Zusammenarbeit von verschiedenen Institutionen verlangt jedoch eine Kommunikationskultur, die von gegenseitigem Verständnis für die unterschiedlichen Aufgaben und Vorgehensweisen und von grundsätzlicher Verständigungsbereitschaft gekennzeichnet sein muss und deren Qualität sich im konkreten Einzelfall erweist. Dabei müssen die unterschiedlichen gesellschaftlichen Aufträge und die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen berücksichtigt werden, die das eigene Handeln und das des jeweiligen Gegenübers legitimieren.

Die Clearingstelle hat den Auftrag, den Dialog zwischen Mitarbeitern/-innen der Jugendhilfe und der Bereiche Schule, Polizei und Justiz in Berlin anzuregen, zu erhalten und auszubauen sowie die Akzeptanz für das jeweils andere Berufsfeld zu stärken. Darüber hinaus ist es ihre Aufgabe, eine Vernetzung zwischen Angehörigen dieser Berufsgruppen und bei Bedarf auch eine Kooperation herzustellen. Die Zielsetzung des Auftrags besteht in der kontinuierlichen Verbesserung der Beziehungen zwischen Jugendhilfe und den Kooperationspartnern/-innen der angrenzenden Berufsbereiche sowie in der Institutionalisierung tragfähiger Kommunikationsstrukturen. Damit soll mittelbar präventiv Einfluss auf die Entwicklung von Jugendgewalt und -delinquenz in Berlin genommen werden. Zudem leistet die Arbeit der Clearingstelle einen Beitrag zur Umsetzung des § 81 SGB VIII. Damit wird noch einmal deutlich, dass der Auftrag aus der Blickrichtung der Jugendhilfe erfüllt wird.

Die Relevanz des Auftrags der Clearingstelle basiert auf der Überzeugung, dass delinquentem Verhalten von jungen Menschen und dessen Ursachen weder allein mit Mitteln der Jugendhilfe noch allein mit Sanktionen begegnet werden kann, sondern dass für ein Erfolg versprechendes Reagieren ein koordiniertes, auf Kooperation ausgerichtetes Handeln aller relevanten Akteure notwendig ist. Dabei ist – auch für die Praxis der Clearingstelle – stets zu berücksichtigen, dass die Grenzen des jeweiligen berufsspezifischen Auftrags- und Handlungsrahmens eingehalten werden und es nicht zu einer Aufweichung berufsethischer und -praktischer Standards kommt.

Die Clearingstelle – Netzwerke zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz arbeitet im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, die das Projekt über Zuwendungen finanziert und fachlich begleitet.

Angebote
Die Clearingstelle bietet unterschiedliche Instrumente zur Bearbeitung verschiedener Themen an. Dies bietet die Möglichkeit, flexibel, individuell und passgenau Lösungen für die spezifischen Problemlagen der Kooperationspartner/innen zu erarbeiten. Dabei sind die Themen veränderbar und werden wesentlich durch die Akteure und deren aktuelle Situation bestimmt.

Die Clearingstelle ist eine beratende und koordinierende Stelle mit hoher Fachkompetenz zum Themenkomplex Kinder- und Jugenddelinquenzprävention und Themen, die damit in Verbindung stehen. Sie stellt den Akteuren ihr Know-how in Bezug auf die inhaltliche Thematik, auf den Netzwerkaufbau und -verstetigung sowie auf Organisationsentwicklung zur Verfügung, ebenso wie ihre Strukturkenntnisse in den Systemen der Jugendhilfe, der Polizei, der Schule und der Justiz. Die Clearingstelle greift Themenstellungen der Akteure auf, regt aber auch eigene Themen an.

Anfragen und Bitten um Unterstützung können vielfältig sein. Die Clearingstelle klärt im Gespräch mit den Adressaten/-innen, welche Instrumente zur Lösung ihres Problems bzw. Unterstützungsbedarfs geeignet sind.

Folgende Instrumente stehen zur Umsetzung des Auftrags zur Verfügung:
Fachliche Beratung an den Schnittstellen der Jugendhilfe zu den Bereichen Polizei, Schule und Justiz
Organisation und Moderation von sowie Teilnahme an Arbeitsgremien
Informations- und Fortbildungsveranstaltungen
Hospitationen
Herausgabe fachspezifischer Informationsmaterialien und Öffentlichkeitsarbeit
Begleitung beim Aufbau bzw. der Veränderung von Netzwerken.

Prinzipien
Neutralität
Transparenz
Vertraulichkeit
Partizipation
Ganzheitlichkeit
Bedarfs-, Ressourcen- und Ergebnisorientierung

Die Arbeit der Clearingstelle dient in keinem Fall der Zuarbeit für strafverfolgende Zwecke.

Adressaten/innen

Die Clearingstelle arbeitet an den Schnittstellen mit allen Akteuren, die sich mit Kinder- und Jugenddelinquenzprävention und mit Themen, die damit in Verbindung stehen (wie z. B. Kindeswohlgefährdung oder Schuldistanz), beschäftigen. Dies sind in erster Linie: Sozialarbeiter/innen und -pädagogen/-innen, Erzieher/innen und andere pädagogisch Tätige bei freien und öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe in Berlin. Direkte Adressaten/-innen der Clearingstelle sind außerdem Polizeibeamte/-innen der Schutz- und Kriminalpolizei des Landes Berlin, in Berliner Dienststellen tätige Mitarbeiter/innen der Bundespolizei, Berliner Lehrer/innen, Mitarbeiter/innen der Schulaufsicht, der Schulpsychologie und des Schulamtes, Angehörige der Berliner Staatsanwalt- und Richterschaft, Mitarbeiter/innen der Haftanstalten und ggf. weitere Akteure. Ansprechpartner/innen für die Clearingstelle finden sich immer auf mehreren Ebenen: bezirklich mit den regionalen Akteuren wie auch berlinweit auf Landesebene; in den Leitungsebenen wie in den unmittelbar betroffenen Arbeitsstrukturen.

Indirekte Zielgruppe der Arbeit der Clearingstelle sind Berliner Jugendliche, die gewalt- oder kriminalitätsgefährdet sind oder durch das SGB VIII gefördert werden. Trotz einer allgemeinen Abnahme der Delinquenz junger Menschen bleiben Kinder, Jugendliche und Heranwachsende mit Migrationserfahrung eine überdurchschnittlich belastete Gruppe in diesem Bereich. Deshalb gehören auch Mitarbeiter/innen aus Migrantenselbstorganisationen zum Adressatenkreis, um notwendige Lösungsstrategien auf ein solides Fundament zu stellen und nachhaltig ausbauen zu können.

Das Team

Das Team besteht aus drei Mitarbeitern/-innen, die teilzeitbeschäftigt sind. Sie verfügen über unterschiedliche Hochschulabschlüsse und verschiedene Zusatzqualifikationen.

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