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Straftaten von Jugendlichen sind häufig entwicklungsbedingt oder aus alterstypischen Konfliktsituationen heraus entstanden. Ein solches Verhalten bedarf nicht immer einer formellen Reaktion. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) erlaubt es, die Reaktion auf die Straftat eines Jugendlichen pädagogisch sinnvoll zu beschleunigen. Die Staatsanwaltschaft kann zum Beispiel ein Verfahren nach § 45 Abs. 2 JGG ohne Gerichtsverfahren einstellen, wenn eine erzieherische Maßnahme als Reaktion bereits stattgefunden hat, eingeleitet wurde oder der/die Beschuldigte sich um einen Ausgleich bemüht hat. Diese Ablenkung des Verfahrens wird Diversion genannt.

Wir bieten für beschuldigte Jugendliche eine freiwillige Beratung über Möglichkeiten der Diversion an: Möglichst schnell nach der polizeilichen Vernehmung können die Jugendlichen gemeinsam mit einer Sozialarbeiterin/einem Sozialarbeiter - den Diversionsmittlern/innen - überlegen, was sie zur Schadenswiedergutmachung tun können, damit das Verfahren nach § 45 Abs. 2 JGG eingestellt werden kann.

Die Diversionsmittler/innen haben ihre Beratungsstellen (Diversionsbüros) direkt in den Polizeidirektionen. In ein bis drei Kontakten innerhalb eines Monats führen sie erzieherische Maßnahmen entweder selbst durch oder leiten sie ein.

Das Berliner Büro für Diversionsberatung und -vermittlung der Stiftung SPI arbeitet im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft des Landes Berlin.

Unsere Ziele
1. Unterstützung Jugendlicher und Heranwachsender, verantwortliches Handeln zu erlernen und kommunikative Kompetenz zu erwerben
2. Vermeidung schädlicher Wirkungen der formellen Reaktionen auf eine Straftat auf die Jugendlichen/Heranwachsenden durch die schnelle Reaktion und die Verfahrenseinstellung (Diversion)
3. (Sekundäre) Spezialprävention weiterer Straftaten
4. Unterstützung der Jugendlichen bei Entwicklungsaufgaben (bei Bedarf), dadurch Prävention von psychosozialen Fehlentwicklungen.
5. Berücksichtigung der Opferperspektive und –interessen
6. Unterstützung der Beteiligten im Sinne von Restorative Justice (Verfahren, um außergerichtlich die Gerechtigkeit wiederherzustellen, vor allem durch extern moderierte Konfliktlösung und Schadenswiedergutmachung)

Unsere Arbeitsgrundlage
Diversionsrichtlinie: Gemeinsame Anordnung der Senatsverwaltungen für Justiz, für Inneres und für Schule, Jugend und Sport zur vermehrten Anwendung des § 45 JGG im Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende (Diversionsrichtlinie) vom 24. August 2009 lesen
Jugendgerichtsgesetz (JGG) lesen

Das Team
In den sechs Berliner Polizeidirektionen sind acht Sozialarbeiter/innen als Diversionsmittler/innen beschäftigt, als Vollzeit- und als Teilzeitkräfte. Eine Sozialpädagogin koordiniert und leitet das Projekt und eine Verwaltungskraft steht dem Team zur Seite. Vier Mitarbeiter/innen sind zusätzlich in Mediation, einem Verfahren der Konfliktschlichtung, ausgebildet, je ein/e Mitarbeiter/in ist in Anti-Gewalt-Training, in systemischer Kurzzeitberatung, in Konfliktmoderation speziell in Strafverfahren und als Kinder- u. Jugendlichen-Psychotherapeut ausgebildet.

Ausbildung
Das Berliner Büro für Diversionsberatung und –vermittlung betreut Praktika für Studenten der Sozialarbeit/Sozialpädagogik. Bei Interesse bitten wir um eine Anfrage per E-Mail.

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