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Beteiligungsverfahren der Stiftung SPI im Neubau
Aufbauend auf die Erfahrungen in Bereich Bauliche Selbsthilfe und in der Sanierung der SPI- Treuhandhäuser sowie auf der Grundlage der bewährten Kooperation mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften im Rahmen der Wohnraumverwaltung und -vermittlung hat das SPI ein besonderes Kooperationsmodell zwischen dem treuhänderischen Sanierungsträger und den Wohnungsbaugesellschaften entwickelt.
Die Wohnungsbaugesellschaft ist bereit, die Finanzkraft und ihr Know-How zur Verfügung zu stellen, um gezielt Obdachlosen, von Obdachlosigkeit bedrohten oder auf dem Wohnungsmarkt benachteiligten Gruppen eine dauerhafte Wohnung anzubieten. Diese Bereitschaft ist daran gebunden, daß
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in fachkompetenter Weise die Selbsthilfemaßnahmen wie die Beschäftigungsmaßnahmen entsprechend den geforderten Standards durchgeführt werden und
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die Betreuung während dieser Baumaßnahmen, aber auch die Verwaltung der Objekte nach Fertigstellung und Bezug der Wohnungen von einem sozial und wohnungswirtschaftlich kompetenten Träger übernommen werden.
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Ziel der Neubauverfahren ist die Verknüpfung von Maßnahmen der Wohnungsversorgung mit denen zur sozialen Integration insbesondere für Familien. Die Merkmale der sozialen Integration sind
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die Aktivierung der Betroffenen
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deren Einbindung in Maßnahmen zur Beschäftigung und beruflichen Qualifizierung (ABM, § 19 ff BSHG) und
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der nachgehenden Betreuung durch einen sozial erfahrenen Pächter/Verwalter.
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Wesentliches Merkmal der sozialen Integration ist die Aktivierung der Betroffenen. Auf dem Hintergrund der Erfahrungen des Treuhänders SPI gelingt die soziale Integration immer dann, wenn zum einen die Betroffenen durch ihre eigenen Aktivitäten wesentlich zum Gelingen des Gesamtvorhaben beigetragen haben, zum anderen aber auch für das Wohnumfeld, in dem die Anstrengung der Betroffenen, ihre eigene soziale Lage zu verbessern, sichtbar wird und so zu Akteptanz und Integration führt.
Auf der Umsetzungsebene übernimmt der treuhänderische Sanierungsträger des SPI dementsprechend die Gesamtverantwortung und Koordination sowohl der baulichen Maßnahmen wie der sozialen Integrationsmaßnahmen. Dabei bietet der treuhänderische Sanierungsträger nicht alle Hilfe-Dienstleistungen selbst an, sondern integriert seine eigenen bzw. andere freie Träger in das Gesamtverfahren.
Durch das vorhandene Leistungsprofil des SPI ist sichergesellt, daß die erforderlichen sozialen Hilfen auf jeden Fall und zu der Zeit, wenn sie gebraucht werden, angeboten werden können.
Bestandteil dieses Verfahrens - wie auch aller anderen SPI-Verfahren- ist die Einbindung von baulichen Selbsthilfemaßnahmen. Diese finden im Rahmen des Neubaus hauptsächlich im Innenausbau statt. Dabei ist die bauliche Selbsthilfe sowohl eine Maßnahme zur Aktivierung der Betroffenen als auch zur Reduzierung der Baukosten. Die in baulicher Selbsthilfe sowie unter Einsatz von Beschäftigungs- und beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen erbrachten geldwerten Bauleistungen sollen die Baukosten und -als Folge davon- die langfristigen Kosten der jeweiligen Wohnungen senken.
Bisher verwirklichte Vorhaben sind die Lehrter Straße 26 A+B mit der Wohnungsbaugesellschaft GEHAG und die Siedlung Sachsenberg im Bohnsdofer Weg mit der DEGEWO.
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