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Programmservicestelle (PSS) der Zukunftsinitiative Stadtteil
Das Programm „Zukunftsinitiative Stadtteil“ ist ein Beitrag zur integrierten Stadtentwicklung im Rahmen der EU-Strukturfondsförderperiode 2007 - 2013. Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige Stabilisierung und Entwicklung von Stadtteilen, in denen die Überlagerung von ökonomischen, sozialen, städtebaulichen und infrastrukturellen Defiziten die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen, ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihre Chancengleichheit bei der Teilnahme am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Leben starkbeeinträchtigen.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung strebt mit dem Programm „Zukunftsinitiative Stadtteil“ (ZIS) an, die ungleichen innerstädtischen Lebensbedingungen in der EU-Förderperiode 2007 2013 weiter abzubauen und gezielt lokale Potenziale zu aktivieren.
Das Programm verfolgt dabei folgende Ziele:
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Verbesserung der Beschäftigungspotenziale in den Quartieren durch lokale Netzwerkbildung und wissensorientierte Infrastrukturen,
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Stabilisierung der sozialen Lage der Berliner Bevölkerung und Erhalt der sozialen Mischung durch die Sicherung der Attraktivität und der dauerhaften Marktfähigkeit von Quartieren,
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Gewährleistung eines Zugangs zu Beschäftigung und öffentlichen Dienstleistungen für alle Menschen, unabhängig von Wohnort, sozialem Status und ethnischer Herkunft,
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Verringerung von Flächenverbrauch und regionalen Verkehrsbelastungen durch Revitalisierung brachgefallener Flächen als (Experimentier-)Räume, insbesondere für Forschung, Gewerbe und Dienstleistungen,
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Verbesserung der Qualität der städtischen Umwelt.
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Um dies zu realisieren, unterstützt die „Zukunftsinitiative Stadtteil“ die Umsetzung integrierter, quartiersbezogener Entwicklungskonzepte zur Regenerierung von Quartieren mit sozio-ökonomischen und städtebaulichen Problemlagen sowie zur Anpassung der vom demografischen und wirtschaftlichen Wandel betroffenen Gebiete. Eine wichtige Rolle in diesen Prozessen spielt insbesondere die partnerschaftliche Durchführung der Maßnahmen unter intensiver Beteiligung lokaler Akteure.
Die „Zukunftsinitiative Stadtteil“ wird in den folgenden Teilprogrammen umgesetzt:
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Soziale Stadt: Stabilisierung und Potenzialentwicklung in Gebieten mit hohen sozialen Integrationsleistungen,
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Stadterneuerung: Erneuerung von verdichteten Innenstadtbereichen und Bezirkszentren mit städtebaulichen Missständen,
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Stadtumbau (Ost/West): Baulich-funktionale Neuordnung von Gebieten in Folge von demografischem und wirtschaftlichem Wandel,
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Bildung im Quartier: Aufwertung von Kindertagesstätten und Grundschulen als Kernpunkte für lokale Bildungs- und Wissensnetzwerk
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Stadtteilzentren: Förderung des quartiersbezogenen bürgerschaftlichen Engagements und der Selbsthilfe im Rahmen der Angebote der Stadtteilzentren die Standortattraktivität Berlins zu erhöhen.
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Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Landes Berlin, aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen der Prioritätenachse „Integrierte Stadtentwicklung und Umwelt“ des „Operationellen Programms des Landes Berlin für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2007 - 2013“ und aus Mitteln des Bundes gemäß der „Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen“ (VV Städtebauförderung).
Die Aufgabe der Programmservicestelle (PSS) besteht darin, als zentrale Eingangsinstanz für alle Fördervorgänge die Aufbereitung und Vorprüfung der Unterlagen vorzunehmen. Dieses Verfahren ist für die Teilprogramme „Soziale Stadt“, „Stadterneuerung“ (Sanierung), „Stadtumbau (West und Ost)“ und „Bildung im Quartier“ einheitlich.
Für das Teilprogramm „Statteilzentren“ erfolgt die Programmdurchführung durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Das Verfahren wird ergänzt durch Teilaufgaben die der Paritätische Wohlfahrtsverband erledigt. Die PSS übernimmt die Vorprüfung und gibt Empfehlungen an die Förderstellen in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, den jeweiligen Bezirksämtern oder dem DPW für die programm- und ordnungsgemäße Bewilligung, die Verausgabung und Abrechnung der eingesetzten Mittel.
Zusammengefasst übernimmt die PSS als Dienstleister der Förderstellen dabei die folgenden Aufgaben:
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- Projektprüfung
Antragsprüfung, Prüfung der Zahlungsabrufe, Prüfung der Verwendungsnachweise, Vor-Ort-Prüfungen, Weiterleitung der Ergebnisse an die Förderstellen
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- Beratung aller Verfahrensbeteiligten
Unterstützung aller Beteiligten in förderrechtlichen Fragen und Verfahrensbegleitung, Aufbereitung von wichtigen Aspekte des Förderechts, lfd. Beratung bei der Nutzung der Datenbank
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Berichtswesen
Vorbereitung und Bereitstellung der für das Berichtswesen an EU, Bund und Land notwendigen Daten, Datenerfassung und pflege. |
Der Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Ausnahme & Regel, erbringt die Leistungen in Kooperation zusammen mit der gsub gGmbH. Entsprechend der Programmplanung der durchführenden Stellen ergibt sich ein geplantes Fördervolumen der EU von ca. 160 Mio. Euro für die Förderperiode 2007 2013 ergänzt um die entsprechende Kofinanzierung aus Bundes-, Landes- oder privaten Mittel. Durchschnittlich wird pro Jahr ein Volumen von ca. 50 Mio. Euro erwartet. Diese verteilen sich entsprechend der Planungen der Förderstellen auf die einzelnen Teilprogramme.
Im Haushaltsjahr 2007 konnten aufgrund des Beginns der neuen Förderperiode, der späten Zustimmung zu dem Operationellen Programm, der erst sukzessiven Bereitstellung der Formulare und der notwendigen Vermittlung der neuen Verfahrensstrukturen auf allen Ebenen Fördermittel in Höhe von ca. 22 Mio. gebunden werden.
Um die optimale Erreichbarkeit für Beratungssuchende zu gewährleisten wurde für die Programmservicestelle zentral gelegene Büroräume in der Brückenstraße 6a in 10179 Berlin-Mitte angemietet.
Die ARGE arbeitet auf der Grundlage eines Qualitätsmanagementsystems, das nach DIN EN ISO 9001:2000 zertifiziert ist. Mit ihren Qualitätsstandards/Servicelevel gewährleistet die PSS, dass die von allen Beteiligten gewünschten bzw. geforderten Qualitätskriterien für die zügige Bearbeitung der Vorgänge eingehalten werden.
Ansprechpartner:
Ingrid Sander
Fon: 030.2478185-57
Jeanne Grabner
Fon: 030.2478185-55
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