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Das Förderprogramm Wohnungspolitische Selbsthilfe

Standen am Anfang der Tätigkeit des Treuhänderischen Sanierungsträgers SPI reine Selbsthilfegruppen im Vordergrund, hat sich im Laufe der Jahre ein Wandel dahingehend vollzogen, dass derzeitig hauptsächlich wohnungspolitische Projekte von Trägern der Sozial- und Jugendhilfe über den Sanierungsträger gefördert werden.

Es handelt sich hier um Personengruppen, die aus eigener Kraft und Initiative keine Chance haben, im normalen Wohnungsmietmarkt unterzukommen, die Betreuungsansprüche nach BSHG oder KJHG haben und die von Jugendhilfe- oder Sozialhilfeträgern betreut werden.

Es sind hier kaum Möglichkeiten gegeben, den durch das Programm wohnungspolitische Selbsthilfe geforderten Eigenanteil durch "Muskelhypothek" zu erbringen. Der Treuhänderische Sanierungsträger hat in den letzten Jahren unterschiedliche Modelle erprobt und praktiziert, um den Eigenanteil in der Förderung durch Beschäftigungsprogramme im Rahmen des AFG und später des SGB III aufzubringen.

Insbesondere für diese wohnungspolitischen Projekte von Trägern der Sozial- und Jugendhilfe haben sich die Förderbedingungen in den letzten Jahren kontinuierlich verschlechtert. Der zu erbringende Eigenanteil wurde erhöht und ist kaum in Arbeit leistbar. Zusätzlich müssen die Nutzergruppen einen großen Teil der Förderung als Kredit aufbringen.

Weiterhin ist es problematisch für die gemeinnützigen Gruppen, die per langfristigem Pachtvertrag die Verfügung über ein Grundstück haben, den geforderten Kreditanteil der Förderung grundbuchlich sichern zu lassen.

Es ist festzustellen, dass Wohnungen für unsere Zielgruppe nur schwer zu finden sind. Durch die zunehmende Orientierung der Wohnungsversorgung an Marktmechanismen haben es insbesondere Träger von betreuten Wohnformen nicht leicht, für ihre Klientel geeigneten Wohnraum zu finden. Die von vielen gewünschte "soziale Durchmischung" als stabilisierender Faktor in Wohnanlagen wird von den Wohnungsbaugesellschaften zwar propagiert, aber nicht durchgeführt. Diese fürchten um den Hausfrieden in ihren Wohnanlagen, wenn "schwierige Mieter" oder betreute Wohngemeinschaften, die zudem oftmals nur zeitlich befristet dort wohnen können, einziehen. Sie bringen Instabilität, Unruhe und Fluktuation. Es wird davon ausgegangen, dass sie an der Bewahrung ihrer Wohnung und des Umfeldes kein Interesse haben. Die Wohnungsbaugesellschaften fürchten, dass finanziell besser gestellte Personengruppen mit diesen in Aussicht gestellten Mietern und angesichts ihrer eigenen Möglichkeiten auf dem Wohnungsmarkt frühzeitig und konsequent Anforderungen stellen bzw. Wohnraum kündigen und sich eine bessere Wohnung mieten. Dies hat zur Folge, dass vielfach unsere Klientel für bestimmte Wohnanlagen nicht mehr in Frage kommt.

Die Träger von betreuten Wohnformen hingegen legen immer weniger Wert auf verstreute Wohnprojekte. Knapper werdende Mittel zur Betreuung verlangen die Konzentrierung der Wohnprojekte. Nicht die soziale Durchmischung zur Stabilisierung von Mietshäusern ist ihr Bestreben, sondern die effektive Betreuung ihrer Klientel an einem Ort. Die Instandsetzung und Sanierung von Häusern zur Versorgung der besonderen Bedarfsgruppen des Wohnungsmarktes und effektiver Mitteleinsatz auch für die Betreuung gewinnt so wieder an Gewicht und Aktualität.

Bei zukünftigen Förderungen aus dem Programm Wohnungspolitische Selbsthilfe sollte folgendes gesichert sein:

Bei der zu fördernden Gruppe handelt es sich um Menschen, die kaum eine Chance haben, sich ihren Wohnraum am Markt eigenständig zu beschaffen und von Trägern der Jugend-, Sozial- oder Gesundheitshilfe Betreuungsanspruch haben. Dazu können auch jugendliche Arbeitslose, die ausgebildet, beschäftigt und qualifiziert werden zählen sowie Initiativen, die Kultur- und Sozialprojekte zur Stärkung der sozialen Infrastruktur aufbauen und betreiben wollen.
Es muss sichergestellt sein, dass die Fördermittel nach Ablauf der Bindungsfristen nicht zur persönlichen Bereicherung der Projektteilnehmer dienen können. Die über die Gruppe geförderte Immobilie muss langfristig der Zielgruppe zur Verfügung stehen.

Neben der Zustimmung zur Finanzierung aus Mitteln des Programms Wohnungspolitische Selbsthilfe sollten Stellungnahmen der anderen Ressorts wie Jugend, Soziales, Arbeit, Kultur etc. eingeholt werden.

Es sollte sichergestellt werden, dass die Förderung durch das Programm sich nicht auf Sanierungs-gebiete oder Quartiersmanagementgebiete verengt, sondern stadtweit durchgeführt werden kann.

Für die Förderung sollte hinsichtlich des Eigenanteils grundlegend sein, Arbeitslose und/oder Sozialhilfeempfänger im Rahmen der Fördermöglichkeiten nach SGB III oder BSHG zu beschäftigen.

Das SPI kann in diesem Zusammenhang auf die eigene langjährige Praxis verweisen.

Es verfügt über ein Instrumentarium, um obenge-nannte Zielsetzungen zu realisieren.

Grundstücke Berlins, die geeignet sind für wohnungspolitische Zielsetzungen, können zur Verwirklichung in den Besitz des Treuhänderischen Sanierungsträgers übertragen werden.

Grundstücke im Besitz des Treuhänderischen Sanierungsträgers können zur langfristigen Bewirt-schaftung und Sicherung für die sozialen Problemgruppen auf die SPI-eigene GSE gGmbH, Treuhänder des Landes Berlin, übertragen werden.

Im Rahmen des Programms Wohnungspolitische Selbsthilfe können unter Einbeziehung der Senatsverwaltungen Schule, Jugend und Sport, Gesundheit und Soziales sowie Kultur die Projekte entwickelt und durchgeführt werden. Notwendige Kredite und deren Sicherungen sind durch die Treuhänder realisierbar.

Das Aufbringen der Eigenanteile im Rahmen von BSHG- oder SGB III-Maßnahmen kann weiterhin in diesem Verbund geleistet werden.

Beide Treuhänder sind durch ihren jeweiligen Treuhandvertrag verpflichtet, entsprechend ihrer unterschiedlichen Schwerpunkte besondere Bedarfsgruppen des Wohnungsmarktes zu bedienen und diese Grundstücke und Immobilien langfristig zu sichern, zu bewirtschaften und zur Verfügung zu halten. Eine private Aneignung kann nicht stattfinden.

Die Projektentwicklung und das –management über das Programm Wohnungspolitische Selbsthilfe können in Absprache mit den anderen Verwaltungen zum Einsatz von nötigen Beratungs- und Betreuungsleistungen eingesetzt werden.