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Arbeitsfeld
Die bauliche Selbsthilfe bildet den Ursprung der Tätigkeit des treuhänderischen Sanierungsträgers beim Geschäftsbereich Stadtentwicklung. Die Förderrichtlinien der Wohnungspolitischen Selbsthilfe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung regeln das Verfahren. In diesem Rahmen verknüpft die Stiftung SPI die soziale Stadterneuerung mit den Schwerpunkten des Erhalts preiswerten Wohnraums für benachteiligte Bevölkerungsgruppen, die bauliche Selbsthilfe mit der sozialen Selbsthilfe und bezieht die dafür zuständigen Ressorts (Jugend, Soziales, Arbeit, Kultur) der öffentlichen Verwaltung mit ein.
Im Laufe der Jahre hat die Stiftung SPI eine Vielzahl von Selbsthilfeprojekten erfolgreich abgeschlossen. Die praktische Umsetzung des Selbsthilfegedankens führte und führt zu zusätzlichen positiven Nebeneffekten, wie die Gründung kleiner Firmen und Werkstätten oder die Initiierung von Sozial-, Jugend- und Kulturprojekten.
Der hier entstandene Raum wird bestimmt von der Identität mit dem Geschaffenen. Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung bilden die Garantie für Kontinuität in der Hausgemeinschaft und sind Bestandteil einer gewachsenen Stadtteilstruktur.
Ansprechpartnerin:
Sabine Benkwitz, Fon: 030.493 001-24, Fax: 030.493 001-12
eMail: ausnahme.regel@stiftung-spi.de
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