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Stiftung Sozialpädagogisches Institut - Walter May -
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Gremien
Stifter Arbeiterwohlfahrt Landesverband Berlin e.V. Landesvorstand
Aufgaben
Bestellung der Kuratoriumsmitglieder für die Dauer seiner Amtszeit
Aufhebung der Stiftung
Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung
Zustimmung und Änderung des Stiftungszwecks

Selbstbeschränkung

Unterstellung der Stiftung der Staatsaufsicht Berlins nach den Vorschriften des Berliner Stiftungsgesetzes
Zweckänderungen der Stiftung bedürfen der Zustimmung der Stiftungsaufsicht und des zuständigen Finanzamtes.

Vorstand
Zusammensetzung
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende.

Aufgaben

Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung. Der Vorsitzende oder seine Vertreter vertreten die Stiftung gerichtlich oder außergerichtlich.

Selbstbeschränkung

Doppelte Buchführung nach kaufmännischen Grundsätzen. Jährliche Prüfung der Jahreswirtschaftsrechnung durch ein vom Kuratorium bestimmtes Wirtschaftsprüfungsunternehmen.

Kuratorium
Zusammensetzung
Der Bundesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. oder ein Vertreter aus dem Bundesvorstand,
der Landesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt Landesverband Berlin e.V.,
drei weitere Mitglieder des Landesausschusses der Arbeiterwohlfahrt Landesverband Berlin e.V. und
Persönlichkeiten aus den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen bzw. Kinder- und Jugendhilfe bzw. Bildung bzw. Forschung.

Aufgaben

Wahl und Abberufung des Vorstandes;
Kontrolle und Entlastung des Vorstandes nach Prüfung der Jahresrechnung;
Entscheidung über den Jahreswirtschaftsplan;
Benennung des Wirtschaftsprüfers zur Prüfung der Jahreswirtschaftsrechnung;
Satzungsänderungen sowie Aufhebung der Stiftung oder ihre Zusammenlegung mit anderen Stiftungen;
Erlass von Richtlinien für die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes, soweit sie angestellt sind, über den Ersatz von Aufwendungen oder Auslagen der Mitglieder des Vorstandes und des Kuratoriums, die ehrenamtlich tätig sind;
Berufung der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates bzw. möglicher anderer Beiräte.

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